Hentschke Frostfest Garantie
Die Hentschke Frostfest Garantie
Die hochwertigen Rohstoffe, aus denen wir unsere Pflanzgefäße fertigen, suchen wir mit größter Sorgfalt aus.
Möchte man höchste Qualität erhalten, so sollte man auch niemals am Material sparen.
Daher finden nur beste Tone und reine Naturrohstoffe, wie Quarz & Feldspat den Weg in unsere Produkte.
Alle Premium Steinzeug Pflanzgefäße werden im letzten Schritt mit Feuer veredelt und erhalten beim Brand bei 1200°C ihre besonderen Eigenschaften.
Sofern der Wasserablauf gewährleistet ist, sind alle Hentschke Pflanzgefäße:
- Absolut frostsicher
- 100% UV-beständig
- witterungsresistent
- extrem standfest
- absolut pflegeleicht
Für Hentschke Pflanzgefäße benötigen Sie keine teuren spezial Pflege- oder Imprägniermittel.
Ein harter Wasserstrahl aus dem Schlauch oder Hochdruckreiniger & Ihre Pflanzgefäße sind stets wie neu!
„Garantieerklärung gemäß § 477 I BGB:
Inhalt der Garantie:
Die Hentschke GmbH garantiert 7 Jahre ab Kaufdatum für sämtliche entstandene Frostschäden an allen Steinzeug Keramik Produkten bei stets gewährleistetem Wasserablauf.
Beispiele für Frostschäden sind:
Auftretende Risse in Glasur oder Keramikmaterial, Materialabplatzungen, eine Wasserundichte des Gefäßes und das damit verbundene Durchkalken des Gießwassers aus dem Gefäßinneren,
Garantieleistungen:
Sofern der Garantiefall von unserer Seite aus schriftlich bestätigt wurde tritt der Garantiefall in Kraft.
Im Garantiefall erhält der Käufer das Recht auf einen kostenlosen identischen Ersatzartikel.
Der Käufer kann sich wahlweise gegen eine Versandkostenpauschale die Ware an eine deutsche Adresse liefern lassen, oder bekommt die Ware nach Absprache mit der Hentschke GmbH kostenlos direkt am Lagerstandort in Hofstetten 1, D-84326 Falkenberg innerhalb der Öffnungszeiten Mo-Fr: 8-17 Uhr (außer Feiertage) ausgehändigt.
Die Versandkostenpauschale beträgt 7,95 € incl. gesetzlicher MwSt. bis zu einem brutto Artikel Warenwert von 60,00 €
Ab einem Artikel Warenwert von brutto 60,01 € beträgt die Versandkostenpauschale 19,95 € incl. gesetzlicher MwSt.
Garantiedauer:
7 Jahre ab Datum des Kaufs des Produktes
Garantiegeber:
Hentschke GmbH, Hofstetten 1, 84326 Falkenberg, Deutschland,
Tel.: +49 (0) 87 27 / 14 74 Fax: +49 (0) 87 27 / 72 11 email: info@hentschke-keramik.de
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Garantie liegt nur innerhalb Deutschlands.
Gesetzliche Rechte:
Dass Verbrauchern zustehende gesetzliche Gewährleistungsrecht (Mängelhaftung) wird durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Wesentliche Angaben für Geltendmachung der Garantie:
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte direkt an die Hentschke GmbH, Hofstetten 1, D-84326 Falkenberg
Tel.: +49 (0) 87 27 / 14 74 Fax: +49 (0) 87 27 / 72 11 email: info@hentschke-keramik.de
Senden Sie uns wahlweise per Email unter info@hentschke-keramik.de oder per Post ein Foto des Schadens sowie den Kaufbeleg mit einer kurzen formlosen Beschreibung des Schadens.
Sollte die Hentschke GmbH bei der Prüfung Ihrer zugesandten Unterlagen zu dem Schluss kommen, dass es sich um einen Garantiefall wie folgend beschrieben handelt, tritt die Garantie in Kraft.
Sollte die Hentschke GmbH berechtigte Zweifel bezüglich der Echtheit des Garantiefalls haben, behalten wir uns vor eine Rücksendung der defekten Ware zur gründlichen Prüfung an folgende deutsche Adresse zu verlangen: Hentschke GmbH, Hofstetten 1, D-84326 Falkenberg
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.
Einschränkung der Garantie:
Die Frostfest Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung entstanden sind.
Zur unsachgemäßen Handhabung gehören Schäden, die infolge eines fehlenden Wasserablaufs eine Eissprengung des Gefäßes zur Folge haben.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich bei allen Gefäßen, den Wasserablauf durch das Bodenloch während etwaiger Frostperioden selbst zu gewährleisten, um etwaige Eissprengungen zu verhindern.
Zur Sachgemäßen Handhabung gehört es zwingend dazu, während einer Frostperiode die Untersetzer zu entfernen und durch Unterlegfüßchen zu ersetzen sofern das Gefäß im Winter nicht vor Niederschlag geschützt steht.
Alle Gefäße ohne Ablaufloch wie z.B. Brunnenschalen, Untersetzer oder Vogeltränken sind automatisch von der Garantie ausgeschlossen.
Stand: 23.03.2019